Bebauungsplan Stellingen 63/Eidelstedt 70, Hamburg-Eimsbüttel
Der Bebauungsplan Stellingen 63/Eidelstedt 70 sichert die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen in ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebieten. Die Zulässigkeit dieser Nutzungen soll differenziert geregelt und gegebenenfalls begrenzt werden, um das Bezirksentlastungszentrum Eidelstedt und die geplante „Neue Mitte Stellingen“ entsprechend ihren Funktionen im Hamburgischen Zentrensystem zu schützen. Zuwächse von zentrenrelevanten Einzel-handelsnutzungen im Plangebiet sollen begrenzt und Flächen für produzierende oder andere Gewerbebetriebe gesichert werden. Die übrigen Nutzungen sollten in ihren Ausweisungen den heutigen Erfordernissen angepasst werden. Durch die unterschiedlichen Nutzungen in räumlicher Nähe zueinander waren differenzierte Lösungen für Immissionsprobleme erforderlich.
Ort: Hamburg Bezirk Eimsbüttel
Auftraggeber: Bezirksamt Eimsbüttel
Auftragsumfang: Gewerbegebiet und Zentrenentwicklung
Verfahrensstand: Rechtskraft 2010