Bebauungsplan Nr. 40 „Strandklinik“, Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
Ziel des Bebauungsplans Nr. 40 „Strandklinik“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Erweiterung der vorhanden Strandklinik auf dem Klinikgelände, Ostseeallee 103. Die im Norden gelegenen Ost- und Westflügel sollen durch Neubauten dahingehend ergänzt, dass die Symmetrie der Gesamtanlage erhalten bzw. weiter unterstrichen wird. Die Vorhabenträgerin möchte eine Betriebserweiterung um ca. 120 Patientenzimmer realisieren sowie in diesem Rahmen Kantine, Ärzte-/Therapeutenzimmer, Gruppentherapie- und Besprechungsräume ausbauen und attraktivieren. In diesem Kontext werden auch die erforderlichen Stellplätze hergestellt. Durch diese Betriebserweiterung möchte die Vorhabenträgerin das medizinische Angebot in Boltenhagen ausbauen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 40 soll auch die derzeit nach § 34 BauGB genehmigte Nutzung planungsrechtlich gesichert werden.
Ort: Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
Auftraggeber: Fuest Familienstiftung
Auftragsumfang: Erweiterung des bestehenden Klinikgebäudes
Verfahrensstand: Rechtskraft 2018