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Bauleitplanung - Projekte, Einzelhandel, Gewerbe, Mischnutzung, Sonderthemen, Wohnen

Oberbillwerder

 

Entwicklung eines neuen Stadtteils in Hamburg-Bergedorf

 

Der Bebauungsplan Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 / Lohbrügge 95 schafft die planungsrechtliche Grundlage für die Stadterweiterung „Oberbillwerder“ in Hamburg. Hintergrund sind das anhaltende Bevölkerungswachstum und der daraus resultierende Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, sozialer und bildungsbezogener Infrastruktur, Gewerbe- und Büroflächen sowie moderner Mobilität.

Oberbillwerder ist Hamburgs zweitgrößtes Stadtentwicklungsvorhaben nach der HafenCity und soll mit rund 6.500 Wohnungen und 4.000–5.000 wohnverträglichen Arbeitsplätzen einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarkts leisten.

Der Masterplan wurde nach einem internationalen Planungsprozess und intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung 2019 beschlossen. Da er mit dem bisherigen Planungsrecht nicht umsetzbar war, wurde ein Bebauungsplanverfahren notwendig. Neben der Ausweisung von Baugebieten standen im Rahmen des Planverfahrens eine  multicodierte Flächennutzungen, das Schwammstadt-Prinzip zur Regenwasserrückhaltung sowie eine moderne Mobilität mit Schwerpunkt auf ÖPNV, Rad- und Fußverkehr statt Pkw im Mittelpunkt. Zudem waren eine CO₂-neutrale Energieversorgung, eine leistungsfähige Erschließung, der wirksame Umgang mit Lärm und hohe gestalterische sowie naturschutzfachliche Ansprüche wesentliche Bestandteile der Planung.

 

Ort: Hamburg-Bergedorf
Auftraggeber: IBA Hamburg GmbH

Verfahrensstand: Rechtskraft 2025