Änderung des Bebauungsplans Nr. 58, Stadt Kaltenkirchen
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 „Überm Heerweg Süd“ sollen ansässigen Gewerbebetrieben moderate Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt werden, um sie an dem Standort halten zu können und um weiterhin attraktive Standorte für Gewerbetreibende im Stadtgebiet anbieten zu können. Mit Hilfe dieser planungsrechtlichen Maßnahmen soll das Gewerbegebiet an zeitgemäße betriebliche Anforderungen angepasst werden, ohne bestehende Betriebe in ihrer Zulässigkeit einzuschränken.
Ort: Stadt Kaltenkirchen
Auftraggeber: Stadt Kaltenkirchen
Auftragsumfang: Gewerbeentwicklung
Verfahrensstand: Rechtskraft 2020