Projektstatus
abgeschlossen 2020
Ort
Stadt Kaltenkirchen
Umfang
Gewerbeentwicklung
Nutzung / Themen
Gewerbe
Auftraggeber
Stadt Kaltenkirchen
Änderung des Bebauungsplans Nr. 58, Stadt Kaltenkirchen Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 „Überm Heerweg Süd“ sollen ansässigen Gewerbebetrieben moderate Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt werden, um sie an dem Standort halten zu können und um weiterhin attraktive Standorte für Gewerbetreibende im Stadtgebiet anbieten zu können. Mit Hilfe dieser planungsrechtlichen Maßnahmen soll das Gewerbegebiet an zeitgemäße betriebliche Anforderungen angepasst werden, ohne bestehende Betriebe in ihrer Zulässigkeit einzuschränken.
