Gestaltungssatzung | Kappeln

Gestaltungssatzung | Kappeln

  1. Projektstatus

    abgeschlossen 2025

  2. Ort

    Kappeln

  3. Umfang

    Sicherung des charakteristischen Orts- und Stadtbildes

  4. Nutzung / Themen

    Mischnutzung

    Sonderthemen

7. Änderung des Ortsgestaltungssatzung Die 7. Änderung der Ortsgestaltungssatzung Kappeln dient dazu, das charakteristische Erscheinungsbild der betroffenen Stadtbereiche zu erhalten. Neubauten, Umbauten und Renovierungen sollen sich deshalb in Maßstab, Proportion, Fassadengliederung, Materialien, Farben und Dachgestaltung in das vorhandene Ortsbild und den jeweiligen Straßenzug einfügen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung von Dach und Fassade. Zulässig sind grundsätzlich traditionelle Dachformen wie Sattel-, Mansard-, Walm- und Krüppelwalmdächer. Dachgauben, Dachfenster und Dacheinschnitte werden hinsichtlich Größe, Position und Gestaltung detailliert geregelt. Solaranlagen sind grundsätzlich möglich, müssen sich aber gestalterisch in die Dachfläche integrieren. Auch die Fassadengestaltung wird deutlich gesteuert. Vorgesehen sind insbesondere Putzfassaden, Ziegelmauerwerk und Holzfachwerk. Fenster und Türen müssen sich in den Rhythmus und die Proportion der jeweiligen Fassade einordnen. Balkone, Loggien, Erker, Wintergärten und außenliegende Erschließungen sind nach der Satzung nicht zulässig. Für Geschäftsbereiche und Erdgeschosszonen bestehen ergänzende Vorgaben für Schaufenster und Markisen. Auch Nebengebäude, Garagen, Carports, Wärmepumpen, Lüftungs- und Klimageräte sowie Einfriedungen werden gestalterisch geregelt, damit technische und funktionale Elemente das historische Erscheinungsbild möglichst wenig beeinträchtigen.