Projektstatus
abgeschlossen 2018
Ort
Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
Umfang
Erweiterung des bestehenden Klinikgebäudes
Nutzung / Themen
Sonderthemen
Auftraggeber
Fuest Familienstiftung
Bebauungsplan Nr. 40 „Strandklinik“, Gemeinde Ostseebad Boltenhagen Ziel des Bebauungsplans Nr. 40 „Strandklinik“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Erweiterung der vorhanden Strandklinik auf dem Klinikgelände, Ostseeallee 103. Die im Norden gelegenen Ost- und Westflügel sollen durch Neubauten dahingehend ergänzt, dass die Symmetrie der Gesamtanlage erhalten bzw. weiter unterstrichen wird. Die Vorhabenträgerin möchte eine Betriebserweiterung um ca. 120 Patientenzimmer realisieren sowie in diesem Rahmen Kantine, Ärzte-/Therapeutenzimmer, Gruppentherapie- und Besprechungsräume ausbauen und attraktivieren. In diesem Kontext werden auch die erforderlichen Stellplätze hergestellt. Durch diese Betriebserweiterung möchte die Vorhabenträgerin das medizinische Angebot in Boltenhagen ausbauen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 40 soll auch die derzeit nach § 34 BauGB genehmigte Nutzung planungsrechtlich gesichert werden.
