Projektstatus
laufend
Ort
Samtgemeinde Adelebsen
Umfang
Planungsrechtliche Sicherung von Standorten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Nutzung / Themen
Erneuerbare Energien
Auftraggeber
EDF
Bebauungspläne Nr. 37 „Solarpark Lödingsen“ und Nr. 36 „Solarpark Güntersen“ Mit den Solarparks Lödingsen und Güntersen plant der Flecken Adelebsen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet. Die beiden räumlich getrennten, aber parallel entwickelten Projekte umfassen zusammen rund 157 Hektar und sollen eine installierte Leistung von insgesamt rund 149 MWp erreichen. Mit einer prognostizierten Stromerzeugung von etwa 150 GWh pro Jahr könnten sie rechnerisch Strom in einer Größenordnung des Verbrauchs von rund 43.000 Haushalten erzeugen. Die Solarparks werden überwiegend auf heute landwirtschaftlich genutzten Flächen entwickelt. Die energetische Nutzung ist dabei auf maximal 40 Jahre begrenzt. Während dieser Zeit sollen die Flächen unter und zwischen den Solarmodulen als Grünland entwickelt werden; anschließend ist wieder eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen. Damit verbindet die Planung die Erzeugung erneuerbarer Energie mit einer zeitlich begrenzten Veränderung der Flächennutzung. Besonderes Augenmerk liegt auf der landschaftsverträglichen Einbindung und dem Schutz vorhandener Natur- und Landschaftsstrukturen. Waldflächen, Gewässer, Biotope und angrenzende Schutzgebiete werden in der Planung berücksichtigt; gleichzeitig werden die Auswirkungen auf Arten, Boden, Wasser und Landschaft im Rahmen der Umweltprüfung untersucht. Gerade die unterschiedlichen örtlichen Rahmenbedingungen ergänzen sich dabei zu zwei Teilprojekten mit einer gemeinsamen Zielsetzung: einen substanziellen Beitrag zur erneuerbaren Stromerzeugung im Flecken Adelebsen zu leisten und diesen mit den Anforderungen von Landwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz in Einklang zu bringen.
